Clemens Ott



Der Anfang ist die Hälfte vom Ganzen.

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Konfliktpotential zu minimieren ist das Ziel von Rechtsanwalt Clemens Ott, gerade im Rahmen privatrechtlicher Beziehungen. Zu seinen Fachgebieten gehören allgemeines Vertragsrecht, insbesondere gewerbliches und Wohnraummietrecht. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Bereiche Finanzierungsdarlehen und Leasing – eine Finanzierungsform, die heute von großer Bedeutung ist.

Clemens Ott setzt die Tradition unserer Kanzlei fort und ist als gerichtlich bestellter Verwalter insolventer Unternehmen oder privater Schuldner tätig. Er berät Firmen und Schuldner mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu vorgerichtlichen Möglichkeiten der Schuldenregulierung, eventuellen gesetzlichen Verpflichtungen zur Insolvenzantragsstellung und möglichen Haftungsrisiken der Gesellschaftsorgane. Darüber hinaus übernimmt er die Vertretung des Schuldners oder Gläubigers im Insolvenzverfahren sowie im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung.

Clemens Ott ist als Notar zugelassen.

Er ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein sowie im Arbeitskreis InsO Rhein-Main und als Prüfer der zweiten juristischen Staatsprüfung für das Hessische Ministerium der Justiz bestellt.

Rechtsanwalt Clemens Ott ist 1993 in unsere Kanzlei eingetreten.


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