Arbeitsrecht


Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld gelockert. Gleichwohl gibt es viele Fallstricke:
  • In den Tarifverträgen, in der Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat oder in den einzelnen Arbeitsverträgen muss dem Arbeitgeber gestattet werden, Kurzarbeit einzuführen.
  • Ist dies in den Verträgen nicht vorgesehen, müssen Sie Folgendes beachten:
    Sofern es in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat gibt, muss eine Vereinbarung zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat (Betriebsvereinbarung) abgeschlossen werden, die Kurzarbeit gestattet und die Einzelheiten regelt.
  • Existiert in Ihrem Betrieb kein Betriebsrat, so muss mit jedem einzelnen Arbeitnehmer ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, in dem die Einführung von Kurzarbeit gestattet wird.

Wir beraten und vertreten Sie sehr gerne!

Zur Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten stehen Ihnen in unserer Kanzlei Fachanwälte zur Verfügung. Diese unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Wir beraten und unterstützen bei Arbeitsverträgen sowie bei der Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstigen Boni oder Gratifikationen.

Darüber hinaus vertreten und beraten wir im Falle betriebsbedingter Kündigungen. Auch die Prüfung der formellen Voraussetzungen, beispielsweise Anhörung des Betriebsrats, ist hiervon umfasst.

Soll die Kündigung angegriffen werden, muss Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Die Drei-Wochen-Frist zur Klageeinreichung vor dem zuständigen Arbeitsgericht ab Zugang der Kündigung ist einzuhalten. Ansonsten wird die Kündigung bestandskräftig, das bedeutet unangreifbar.
Bei Krankheit und Kündigung gilt das Vorgesagte.
Auch Änderungskündigungen können gerichtlich auf deren Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Ob Abmahnung oder schlechtes Arbeitszeugnis: Wir helfen Ihnen weiter.

Das Arbeitsrecht regelt alle mit der Begründung, dem Bestehen oder der Beendigung eines Arbeitsvertrages bestehenden Fragen.

Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen befassen wir uns insbesondere mit dem Thema Abfindung und deren Höhe, wobei anzumerken ist, dass in aller Regel kein einklagbarer Abfindungsanspruch besteht.

Auch die Versetzung, die betriebliche Übung sowie das Gewohnheitsrecht sind Themen, mit denen wir befasst sind.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden sie kompetent über eine potenzielle Sperrzeit / Ruhenszeit im Hinblick auf das Arbeitslosengeld beraten.

Lohn, Gratifikation, Bonus sowie Provision zählen gleichfalls zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten.

Weitere Tätigkeitsfelder unserer arbeitsrechtlichen Betreuung sind Fragen zu Mutterschutz, Urlaub, Schwerbehinderung sowie Schutz vor Diskriminierung und Mobbing, insbesondere nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Unsere Kanzlei in Offenbach am Main vertritt Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.


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