Erbrecht und Vorsorgerecht


Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragestellungen. Unser Tätigkeitsfeld umfasst hierbei im Einzelnen die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente) und Erbverträgen. Wir übernehmen die Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Nachlassstreitigkeiten, insbesondere bei der Geltendmachung von Auskunftsrechten sowie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Ein Testament ist in aller Regel hilfreich, da die gesetzliche Regelung in Einzelfällen zu nicht angemessenen Ergebnissen führt. Haben Sie hierzu Fragen, stehen wir Ihnen mit anwaltlicher Beratung kompetent zur Seite. Im Erbfall ist insbesondere zu beachten, dass beispielsweise nicht eheliche Lebensgefährten nach der gesetzlichen Regelung völlig unbedacht sind und daher im Todesfall leer ausgehen. Auch in sonstigen Fällen ist ein Testament sehr hilfreich. Die gesetzliche Erbfolge führt in der Regel zur Entstehung von Erbengemeinschaften, die nicht selten spannungsgeladen sind. 

Wir beraten Sie als Erblasser auch dahingehend, wie Sie den Nachlass vor dem Zugriff Dritter schützen. Dies gilt insbesondere beim sogenannten Behindertentestament, bei dem verhindert wird, dass Ihr Vermögen letztendlich an den Sozialhilfeträger fällt. Ähnlich verhält es sich bei Fällen, bei denen Ihr möglicher Erbe überschuldet ist und es zu verhindern gilt, dass Ihr Vermögen den Gläubigern des möglichen Erben anheimfällt. Problematisch sind auch Geschiedenentestamente. Hier ist Sorge dafür zu tragen, dass der geschiedene Ehegatte keinen Zugriff auf Ihr Vermögen erhält. Auch dies ist bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich möglich. 

Die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und kompliziert. Sie können Regelungen durch Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Vor- und Nacherbschaft sowie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung treffen. Um den Überblick zu behalten und Ihre Interessen zu wahren, beraten wir Sie gerne. 

Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Gestaltung von Vorsorgeverfügungen, Patientenverfügungen und erbfallbezogenen Vollmachten. 

Wir beraten Sie auch bezüglich der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Hier ist es wichtig, dass der Bevollmächtigte vollumfänglich durch Errichtung einer Generalvollmacht für Sie handlungsbefugt ist, . Weiter beraten wir Sie gerne bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Erstellung einer Patientenverfügung, in der Sie bereits heute festlegen, welche ärztliche Behandlungen Sie wünschen oder nicht wünschen, falls Sie einmal erkranken und nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen frei zu äußern. 

Ist eine Vorsorgevollmacht nicht vorhanden, findet das gesetzliche Betreuungsrecht Anwendung. Wir beraten Sie ebenfalls bei der Anregung einer Betreuung wie auch im Betreuungsverfahren selbst. 


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