Strafrecht


Haben Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? 

Wurden Sie durch die Polizei als Beschuldigter vorgeladen? Hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet? Ist Ihr Führerschein eingezogen worden? 

Grundsätzlich haben Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens das Recht, zu den Tatvorwürfen zu schweigen. Dessen ungeachtet sollte in einem frühzeitigen Stadium des Verfahrens bereits der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen eingeschaltet werden, damit dieser zeitnah Akteneinsicht beantragen und die Weichen für das weitere Vorgehen rechtzeitig stellen kann.

Wir verteidigen insbesondere in den Bereichen des Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrechts, darunter Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung von Buchhaltungspflichten, Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, Untreue.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind auch das Steuerstrafrecht, insbesondere wegen Steuerhinterziehung. Im Rahmen einer solchen Strafverteidigung können wir erforderlichenfalls auf die Expertise unserer angeschlossenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurückgreifen. 


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